Wer zahlt was?
In den letzten Jahren hat sich der Gesetzgeber dem Thema pflegerische Versorgung und den daraus entstehenden Kosten besonders gewidmet. Die Tagespflege hat in den aktuellen Reformen durch die Bereitstellung von Geldern einen besonderen Stellenwert erhalten.
Wenn Sie Leistungsbezieher der Pflegeversicherung sind (Pflegegrad) ist es möglich, Ihnen dadurch einen kostenlosen Aufenthalt in der Tagespflege zu ermöglichen. Ihr entsprechendes Pflegegeld und ihr Pflegedienst bleiben Ihnen dabei erhalten.
Wir berate Sie gerne individuell zu diesem Thema, sprechen Sie uns an!
Leistungsbeträge der Pflegeversicherungen | Betreuungs- u. Entlastungskosten | |
Pflegegrad 1 | / | 125,00 € |
Pflegegrad 2 | 689,00 € | 125,00 € |
Pflegegrad 3 | 1.298,00 € | 125,00 € |
Pflegegrad 4 | 1.612,00 € | 125,00 € |
Pflegegrad 5 | 1.995,00 € | 125,00 € |